Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens 2-mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen.
Mehrtägige Schulveranstaltungen
Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
Die Hausordnung
Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
Die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß
Die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen Schulautonome Schulzeitregelungen
Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien, die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern, Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Vorsitz: Direktor Mag. Sabina Söllinger
Lehrer: Vertreter:innen
Schüler: Schülervertreter Schulsprecher:in
Elternvertreter: kommen aus dem Vorstand des Elternvereins