SGA - der Schulgemeinschaftsausschuss

Aufgaben des SGA:

Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens 2-mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen.

Aufgaben des SGA sind:

Mitglieder des SGA:

Vorsitz: Direktor Mag. Sabina Söllinger

Lehrer: Vertreter:innen

Schüler: Schülervertreter Schulsprecher:in

Elternvertreter: kommen aus dem Vorstand des Elternvereins